Unsere Regeln im Verbund                     

 

 

 

 

 

 

Grundsatz Nr. 1

Jede Allianz sollte ein friedliches Nebeneinander befürworten, der Verbund schaltet sich nur im Notfall ein, unsere Mitglieder werden ansonsten nicht in Ihrem Allianzalltag beeinflusst.

 

Grundsatz Nr. 2

Kriegstreiberei wird nicht geduldet, es wird ein respektvoller Umgang, auch mit Membern anderer Allianzen erwartet. Das heißt, grundlose Kriegserklärungen sind untersagt. Zuvor muss Diplomatie angewendet werden. Der Verbund kann sich, wenn gewünscht einschalten, wenn alles Seitens der Allianz versucht wurde und zu keinem friedlichen Ergebnis geführt hat.

 

Grundsatz Nr. 3

Bei Angriffen sind Level-Unterschiede bis maximal 10 Level erlaubt. Ausnahmen sind allianzlose Burgen, um Ehre abzubauen! Im Kriegsfall kann der Level-Unterschied zur Not und je nach Situation ausgesetzt werden.
Zusatz: Falls manche Allianzen weniger maximalen Unterschied ihren Membern erlauben, ist es deren gutes Recht.


Grundsatz Nr. 4

Das Abwerben von Membern anderer Clan-Allianzen ist nicht gestattet. Keine Bekanntgabe von Gründen, warum jemand aus der Allianz ausgeschlossen wurde, so dass dieser dann nicht bei einer anderen Allianz unterkommen kann, es sei denn, er schadet dieser erheblich. Falls ein Mitglied aus schwerwiegenden Gründen aus der Allianz ausgeschlossen wird, müssen die Gründe dem Verbund gemeldet werden.

Grundsatz Nr. 5

Es werden keine Rohstoffdörfer von aktiven Spielern, die noch in Allianzen sind, entwendet, auch dann nicht, wenn die Ruinen noch in Allianzen sind. Das gleiche gilt für APs.


Grundsatz Nr. 6

Wings von Wings (also Enkelwings) sind nicht gestattet! Lediglich die Main, oder eine Schwesterallianz kann Wings haben.


Grundsatz Nr. 7

Übernahmen von Inseln, Labore und Monumente sind nicht gestattet! Hier gilt, wer diese zuerst erobert, bekommt sie zurück! Dies muss allerdings mit Screenshots belegt werden, da sonst keine Verbundhilfe möglich ist.

   

Grundsatz Nr. 8

Mitgliedschaften in mehreren Verbänden sind im D.C.V nicht gestattet. Ausnahmen müssen der Führung und den Mitgliedern mitgeteilt und vom gesamten D.C.V abgestimmt und mitgetragen werden.

 

Grundsatz Nr. 9

Skype ist verpflichtend für sämtliche Mitgliedsallianzen. Es sollten bestenfalls zwei handlungsberechtigte Mitglieder pro Allianz über Skype erreichbar sein. Ohne Skype-Kontakt ist eine Aufnahme in den D.C.V nicht möglich.